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Allgemeine Reise- und Zahlungsbedingungen von Kristina Karg - ivent-sailing - Segeln für Genießer
Unsere Reisebedingungen sind den Empfehlungen des Deutschen Reisebüroverbandes (DRV) angelehnt. Sie ergänzen die §§ 651 a ff BGB und werden von Ihnen mit Ihrer Buchung anerkannt. Abweichungen (z.B. Rücktrittskosten) in den jeweiligen Reiseausschreibungen haben Vorrang. Wir empfehlen dringend die Beachtung unserer Hinweise zu Reiseversicherungen.
1. Reiseanmeldung, Reisebestätigung
1.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Firma Kristina Karg - ivent-sailing - Segeln für Genießer (im folgenden KK-Sailing genannt) den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Die Reiseanmeldung kann per Internet oder direkt bei KK-Segeln schriftlich, mündlich oder telefonisch erfolgen. Der Anmelder haftet für die Erfüllung der Verpflichtungen aller von ihm mit angemeldeten Reiseteilnehmer wie für eigene, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung dafür übernommen hat.
1.2 Der Reisevertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebots durch KK-Sailing zustande. Über die Annahme informieren wie Sie unmittelbar nach Vertragsabschluss durch Übersendung einer schriftlichen Reisebestätigung/ Rechnung.
1.3 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung/ Rechnung von dem Inhalt der Anmeldung ab, liegt ein neues Angebot von KK-Sailing vor, an welches wir für die Dauer von 10 Tagen gebunden sind. Ein Vertrag kommt dann auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, wenn Sie uns innerhalb dieser Frist die Annahme erklären. Bei kurzfristigeren Buchungen hat sich der Reisende unverzüglich zu einem eventuellen Gegenangebot durch KK-Sailing zu erklären. Zahlung des Reisepreises oder Reiseantritt gelten dabei als Einverständniserklärung.
2. Zahlung, Sicherungsschein
2.1 Zahlungen auf den Reisepreis vor Beendigung der Reise dürfen nur gegen Aushändigung des Sicherungsscheines im Sinne von § 651k Abs. 3 BGB erfolgen. KK-Sailing ist bei der Travel-Safe-Versicherung im Gerlingkonzern versichert.
Mit Erhalt der Reisebestätigung einschließlich des Sicherungsscheins ist eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises zu leisten. Der Restbetrag wird 4 Wochen vor Reiseantritt gegen Übergabe der Reiseunterlagen fällig. Reiseunterlagen in diesem Zusammenhang sind solche, die dem Kunden einen direkten Anspruch auf die Reiseleistung garantieren (Voucher).
2.2 Wir sind berechtigt, unsere Leistung von der getätigten Rechnungszahlung abhängig zu machen. Gehen Ihre Zahlungen nicht fristgerecht und vollständig ein und zahlen Sie auch nach einer Mahnung nicht, können wir den Reisevertrag kündigen und die unter Ziff. 5.3. aufgeführten pauschalen Stornogebühren Ihnen gegenüber geltend machen; vorausgesetzt, es liegt nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor.
2.3 Sollten Ihnen trotz rechtzeitig erfolgter und auch vollständiger Zahlung des Reisepreises die Reiseunterlagen wider Erwarten nicht bis spätestens 5 Tage vor Reiseantritt zugegangen sein, so wenden Sie sich umgehend direkt an KK-Sailing.
3. Leistungen
3.1 Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Internet bzw. in der Sonderausschreibung/Flyer oder aus den Angaben in der KK-Sailing-Reisebestätigung.
3.2 Leistungen, welche als Fremdleistungen direkt am Urlaubsort bei Drittfirmen, z.B. den eigenständigen Incoming-Unternehmen oder anderen Veranstaltern, gebucht und bezahlt werden (z.B. Ausflüge, Rundfahrten, Sportveranstaltungen usw.) sind nicht Bestandteil des Reisevertrages.
3.3 Sonderwünsche
Sonderwünsche, die nicht in der Ausschreibung oder dem Sonderangebot zugesichert sind werden als unverbindliche Kundenwünsche behandelt. KK-Sailing bemüht sich, diesen Wünschen zu entsprechen.
3.4 Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Falls der Reisende einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise oder aus anderen wichtigen Gründen nicht in Anspruch nimmt, werden wir uns bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten Aufwendung bemühen. Eine Erstattung erfolgt nicht, wenn ihr behördliche, gesetzliche oder tarifliche Vorschriften entgegenstehen oder wenn die nicht in Anspruch genommene Leistung unerheblich ist. Wir sind berechtigt, bis zu 20 % (mind. jedoch 25,- EUR p. P.) des vergüteten Betrages als Bearbeitungsgebühr einzubehalten.
3.5 Werden abweichend von der Pauschalreisenregelung nur Bausteine gebucht (Hotel, Rundreise, Segeltörn, etc.) erhebt KK-Sailing eine Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR pro Vorgang.
4. Leistungsänderungen
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, von uns empfangene Leistungsunterlagen unverzüglich auf ihre Mangelfreiheit zu überprüfen und vorhandene Mängel gegebenenfalls zu rügen.
4.2 Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reisevertrags, die nach Vertragsabschluß notwendig werden und die von KK-Sailing nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Kurzfristig notwendige Änderungen behalten wir uns ausdrücklich vor, soweit der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise dadurch nicht beeinträchtigt wird. Der Gesamtzuschnitt der Reise ist dann beeinträchtigt, wenn deren Wert oder Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem vertraglich vorausgesetzten Nutzen aufgehoben oder gemindert ist. Dies bestimmt sich vor allem anhand der Reisedauer, der Reisezeit und anhand des Reisepreises. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
4.3 Sollten wesentliche Leistungen nicht erbracht werden können, werden wir Sie von den Änderungen unverzüglich in Kenntnis setzen, sofern uns das möglich ist, und die Änderungen nicht nur geringfügig sind. KK-Sailing wird dem Reisenden ggf. eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung
5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei KK-Sailing. Ihnen wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Eine Rücktrittserklärung per E-Mail genügt diesen Anforderungen nicht. Zur finanziellen Schadensbegrenzung empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung (RRV).
5.2 Wenn Sie zurücktreten, oder wenn Sie die Reise aus Gründen nicht antreten, die von KK-Sailing nicht zu vertreten sind, können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere Aufwendungen verlangen. Bei Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und die gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendung der Reiseleistungen zu berücksichtigen. Rücktrittsgebühren sind auch dann zu zahlen, wenn sich ein Reiseteilnehmer nicht rechtzeitig zu den mit den Reisedokumenten bekannt gegebenen Zeiten am jeweiligen Abflughafen oder Abreiseort einfindet.
5.3 Falls in den einzelnen Reiseausschreibungen nicht ausdrücklich besondere Storno-Regelungen genannt sind, gelten die Folgenden als vereinbart:
bis zum 30. Tag vor Reiseantritt 30%, ab dem 29. Tag vor Reiseantritt 90 %
5.5. Umbuchungen
a) Soll auf Ihren Wunsch nach Zustandekommen des Reisevertrages eine Leistungsänderung hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Beförderungsart oder der Unterkunft vorgenommen werden (Umbuchung), was eine Änderung des Reisepreises nach sich ziehen kann, berechnen wir Ihnen eine Bearbeitungsgebühr von 15,- € pro Vorgang.
b) Soll eine Ersatzperson (Dritter) an Stelle eines gebuchten und bestätigten Reisenden in den Reisevertrag eintreten, bedarf es dazu einer Mitteilung an KK-Sailing. KK-Sailing kann dem Wechsel in der Person widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt, oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
Tritt ein Dritter an die Stelle eines angemeldeten Teilnehmers, ist KK-Sailing berechtigt, für die Änderung eine Bearbeitungsgebühr von 15,- EUR pro Vorgang zu erheben. Ein Nachweis, dass diese Kosten nicht oder nicht in dieser Höhe entstanden sind, bleibt Ihnen unbenommen.
Tritt eine Ersatzperson in den Reisevertrag ein, so haften der angemeldete Teilnehmer und die Ersatzperson für den anteiligen Reisepreis und die durch die Anmeldung der Ersatzperson entstandenen Mehrkosten gesamtschuldnerisch.
c) Für bestimmte Reisen, Zielgebiete und Bausteine gelten besondere Rücktritts- und Umbuchungsbedingungen/ -gebühren, sofern sie in der Leistungsbeschreibung der KK-Sailing-Ausschreibung, in den Preisteilen, Sonderausschreibungen oder allgemeinen Informationen - siehe dazu unter Ziff. 5.3. - angegeben sind.
6. Rücktritt und Kündigung durch KK-Sailing
Wir können in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
a) bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer in der jeweiligen Leistungsbeschreibung und in der Reisebestätigung angegebenen Mindestteilnehmerzahl; Eine darauf gerichtete Erklärung wird KK-Sailing Ihnen umgehend zukommen lassen. In diesem Fall hat der Reisende das Recht, die Teilnahme an einer gleichwertigen anderen Reise ohne Mehrpreis zu verlangen, sofern KK-Sailing in der Lage ist, eine solche Reise aus seinem aktuellen Leistungsumfang anzubieten. Sofern der Reisende von seinem Recht auf Teilnahme an einer gleichwertigen Reise keinen Gebrauch macht, erhält er den eingezahlten Reisepreis zurück.
b) wenn Umstände eintreten, die den Rücktritt erforderlich machen und die wir nicht zu vertreten haben
c) ohne Einhaltung einer Frist; Eine Kündigung ist gerechtfertigt, wenn uns (KK-Sailing) die Durchführung der Reise nach Abmahnung des Reisenden seitens KK-Sailing oder eines KK-Sailing-Erfüllungsgehilfen vor Ort aufgrund eines grob und nachhaltig störenden, die Sicherheit gefährdenen oder sonst vertragswidrigen Verhaltens des Reisenden nicht (länger) zumutbar ist. In einem solchen Fall behält KK-Sailing den Anspruch auf den Reisepreis; muss sich aber den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die KK-Sailing aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der uns von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
d) ebenso bei außergewöhnlichen Umständen: wenn die Durchführung der Reise infolge bei Vertragsschluss nicht vorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, können sowohl KK-Sailing als auch Sie den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, kann KK-Sailing für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
7. Haftung
7.1 Wir haften im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns für die gewissenhafte Reisevorbereitung und -durchführung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung unserer Leistungsträger, die Richtigkeit der Beschreibungen der angegebenen Reisedienstleistungen.
7.2 Wir haften für ein Verschulden der mit der Leistungserbringung vertrauten Personen; unsere Haftung ist hier aber gem. Ziffer 7.3 beschränkt.
7.3 Beschränkung der Haftung
7.3.1 Vertragliche Haftungsbeschränkung
Unsere reisevertragliche Haftung für Schäden, welche nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig von uns herbeigeführt worden ist oder
b) soweit wir für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich sind.
7.3.2 Gesetzliche Haftungsbeschränkung
Sofern für eine von einem bestimmten Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung internationale Übereinkommen oder auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften gelten, nach denen ein Anspruch auf Schadenersatz nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden kann, so kann sich KK-Sailing darauf berufen. Kommt KK-Sailing die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von War schau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Übereinkunft. Diese Abkommen beschränken die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Veranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach den für diese geltenden Bestimmungen.
Soweit KK-Sailing vertraglicher oder ausführender Beförderer im Hinblick auf die Schiffspassage ist oder als solcher nach den gesetzlichen Vorschriften angesehen wird, haften wir bei Schadenersatzansprüchen wegen Personen- oder Gepäckschaden nach den besonderen gesetzlichen Vorschriften (2. Seerechtsänderungsgesetz, insbesondere Anlage zu § 664 HGB). Im Schadensfalle trägt der Reisende einen Selbstbehalt von 30,- EUR bei Verlust oder Beschädigung von Gepäck.
7.4 Die Abtretung von Ansprüchen gegen KK-Sailing, deren Rechtsgrund in Leistungsstörungen liegt, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern es sich um Familienangehörige handelt.
8. Gewährleistung
Jeder Reisende ist verpflichtet, bei Leistungsstörungen alles ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und evtl. entstehende Schäden gering zu halten. Sollten wider Erwarten Beanstandungen entstehen, sind diese unverzüglich an Ort und Stelle der Reiseleitung mitzuteilen. Ist eine örtliche Reiseleitung oder eine beauftragte lokale Agentur nicht vorhanden oder nicht erreichbar, oder kann sie eine Leistungsstörung nicht beheben, wenden Sie sich an den Leistungsträger (z.B. Skipper) und letztendlich an uns, sofern wir Veranstalter der Reise sind. Sie erreichen uns aus dem Ausland montags bis freitags von 9.00-20.30 Uhr, samstags und sonntags 10-18 Uhr MEZ unter der Telefonnummer 0049-3329-690 72 29; Fax-Nr.: 0049-3329-696 8087; e-mail-Adresse: kristina.karg(at)ivent-sailing.de
Kommt ein Reisender diesen Verpflichtungen nicht nach, stehen ihm Ansprüche insoweit nicht zu. Reiseleiter oder Agenten sind nicht berechtigt, irgendwelche Ansprüche anzuerkennen.
9. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
9.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen gemäß § 651g BGB innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber KK-Sailing unter der unten angegebenen Adresse geltend gemacht werden. Im Interesse des Reisenden sollte die Anmeldung der Ansprüche unbedingt schriftlich erfolgen. Nach Fristablauf kann der Reisende Ansprüche nur noch dann geltend machen, wenn er ohne Verschulden gehindert war, die Frist einzuhalten.
9.2 Der Reisende und KK-Sailing vereinbaren für vertragliche Ansprüche eine Verjährungsfrist von einem Jahr. Die Verjährung beginnt an dem Tag, an dem die Reise nach dem Vertrag enden sollte. Hat der Reisende solche Ansprüche geltend gemacht, so ist sie bis zu dem Tag gehemmt, an dem KK-Sailing oder deren Haftpflichtversicherung die Ansprüche schriftlich oder in Textform zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung ein. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in drei Jahren.
10. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- & Gesundheitsbestimmungen
10.1 Der Reisende ist für die Einhaltung der entsprechenden Vorschriften und insbesondere für die Besorgung von Visa selbst verantwortlich, es sei denn, er wurde durch den Reiseveranstalter schuldhaft falsch informiert. KK-Sailing informiert in den Reiseausschreibungen über die bei Drucklegung gültigen Einreiseformalitäten für deutsche Staatsbürger und verweist auf reisemedizinische Empfehlungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Lasten des Reisenden, auch wenn diese Vorschriften nach Reiseanmeldung geändert werden sollten.
10.2. KK-Sailing haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und die Zustellung notwendiger Visa durch die zuständige ausländische Vertretung, wenn Sie uns mit der Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass wir die Verzögerung selbst zu vertreten haben.
11. Allgemeines
11.1 Alle Angaben entsprechen dem Stand Dezember 2007.
11.2 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrags hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge. Das gleiche gilt für die vorliegenden Reisebedingungen.
11.3 Versicherung
Zur finanziellen Schadensbegrenzung für den Krankheitsfall des Reisenden wird dringend der Abschluss einer Reisekrankenversicherung empfohlen.
11.4 Der Reisende kann KK-Sailing nur an deren Sitz verklagen. Für Klagen von KK-Sailing gegen den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz von KK-Sailing maßgebend.
Kristina Karg
i-vent-Sailing - Segeln für Genießer
Luisenstr.56,D-14532,Stahnsdorf
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